Betreuung bei Schulausfall
Die Betreuung der Kinder bei Schulausfall
Bildungsminister Klug: „Betreuung im Winter ist sichergestellt“
KIEL. „Für Schülerinnen und Schüler, die bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall doch zur Schule kommen, müssen die Schulleitungen in jedem Fall eine Betreuung durch die Lehrkräfte gewährleisten.“ Das sagte heute (17. Dezember) Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug. Am Vortag bereits hatte der Minister Schulämter und Schulleitungen in Schleswig-Holstein darüber informiert, wie der entsprechende Erlass in diesem Punkt zu lesen sei. Klug betonte, dass diese Betreuung in den Schulen des Landes so zu organisieren sei, dass „sinnvolle außerunterrichtliche Angebote für Schülerinnen und
Schüler, die zur Schule kommen“ sichergestellt werden müssten.
Unabhängig von dem klarstellenden Schreiben an die Schulämter und Schulen in Schleswig-Holstein sagte der Bildungsminister, der Erlass aus dem Jahr 1998 zum witterungsbedingten Schulausfall werde überarbeitet, um ihn auf einen aktuellen Stand zu bringen und mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Die Betreuung beim Ausfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse ist sichergestellt.
Nach dem sehr viele Fragen zum Thema beim Ministerium für Bildung und Kultur eingegangen sind wurde folgende Erklärung vom MBK verteilt:
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Schülerinnen und Schüler, die trotz der Anordnung witterungsbedingten Unterrichtsausfalls die Schule erreichen
Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die Schulleitung in jedem Fall eine Betreuung mit Lehrkräften zu gewährleisten. Diese Betreuung ist von der Schulleitung so zu organisieren, dass eine Beaufsichtigung mit sinnvollen außerunterrichtlichen Angeboten für die Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, sichergestellt ist. Für diese Betreuung ist vom regelmäßigen Schulanfang bis zum Ende des Unterrichts bzw. der schulischen
Veranstaltungen Sorge zu tragen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.
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Genehmigte Schulveranstaltungen (Theaterbesuche, Weihnachtsmärchen, Sportveranstaltungen, usw.)
Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, einzelne - von der Schulleitung genehmigte - Schulveranstaltungen dennoch stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) unfallversichert.
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Ganztagsschulen und Betreuungsangebote
Für Ganztags- und Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen ist von der Schulleitung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Angebote eine Betreuung sicherzustellen.
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Kostenpflichtige schulische Veranstaltungen (z.B. Mittagstisch, Ganztags- und Betreuungsangebote)
Die Frage, welche rechtlichen Folgen sich für die Kostentragungspflicht ergeben, wenn ein Angebot auf Grund des witterungsbedingten Unterrichtsausfalls nicht vorgehalten oder wahrgenommen wurde, lässt sich nicht generell beantworten, sondern ist abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung vor Ort.
Damit sollte es eine klare Regelung für alle Ausfälle in diesem und den darauf folgenden Wintern geben.
Offener Punkt an der Alexander-Behm-Schule ist die Ganztagsschule und der Hort, sobald wir hierzu eine Aussage erhalten, werden wir diese Information hier nachträglich bereit stellen.
