Schule im Wandel
Schule im Wandel
Gemeinschaftsschule:
Die Gemeinschaftsschule zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Schüler mit unterschiedlichen Leitungsstärken auch nach der Grundschule gemeinsam unterrichtet werden. Durch den so genannten „binnendifferenzierten Unterricht“ wird jeder Schüler individuell nach seinen Möglichkeiten gefördert. In welcher Form die Binnendifferenzierung ausgestaltet wird, legt die jeweilige Gemeinschaftsschule in ihrem pädagogischen Konzept fest.
Zusammen mit dem Zeugnis am Ende der 8. Klasse erhalten die Schüler eine Prognose über den zu diesem Zeitpunkt möglichen Schulabschluss. Den Hauptschulabschluss können die Schüler durch eine Abschlussprüfung im Anschluss an die 9. Klasse erlangen. Den Mittleren Bildungsabschluss erhalten die Schüler im Anschluss an die 10. Klasse. Der Mittlere Bildungsabschluss berechtigt zugleich zum Übergang in die Gymnasiale Oberstufe. An Gemeinschaftsschulen mit integrierter Gymnasialer Oberstufe kann sie im fließenden Übergang besucht werden. Hier werden die Schüler schließlich nach der 13. Klasse und bestandener Abschlussprüfung mit dem Abitur aus der Gemeinschaftsschule entlassen.
Das Schulgesetz sieht vor, dass Gemeinschaftsschulen als offene Ganztagsschulen geführt werden. Der Unterricht wird dabei ergänzt durch Betreuungs- und Erziehungsangebote, die sich am Bedarf der Schüler und der Eltern orientieren. Die Nutzung dieses Angebots ist grundsätzlich freiwillig. Der Ganztagsbetrieb muss an mindestens drei Wochentagen stattfinden und gemeinsam mit dem regulären Unterricht mindestens sieben Zeitstunden umfassen.
Ziel einer offenen Ganztagsschule ist es, die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen und ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern. Weiterhin soll damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Regionalschule:
In einer Regionalschule werden die bisherigen Haupt- und Realschulen zusammengefasst. Während der Orientierungsstufe (5./6. Klasse) wird dem jeweiligen Schüler, der für ihn passende Schulzweig zugewiesen. Die Schüler werden also in Realschulklassen oder in Hauptschulklassen unterrichtet. Dabei ist jedoch ein Wechsel des jeweiligen Schulzweiges bei entsprechenden Leistungen möglich. Den Hauptschulabschluss können die Schüler durch eine Abschlussprüfung im Anschluss an die 9. Klasse erlangen. Den Mittleren Bildungsabschluss erhalten die Schüler im Anschluss an die 10. Klasse. Der mittlere Bildungsabschluss berechtigt auch zum Übergang in die Gymnasiale Oberstufe, welche an Regionalschulen jedoch nicht vorgesehen ist.
Gesamtschule:
Gesamtschulen werden mit der Zeit zu Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe.
Gymnasium:
Gymnasien werden auch weiterhin als eigenständige Schulform weiter bestehen.

